Market Situation Report 04.2025

International Emergency Economic Powers Act (IEEPA)

USA – Einführung Reziproker Zolltarife

Am 3. April 2025 hat der Präsident der Vereinigten Staaten im Rahmen des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) die Executive Order in Sachen Reciprocal Tariffs veröffentlicht.

Diese Zölle sind Teil der s.g. "Administration's Strategy", um nationale Notfälle im Zusammenhang mit Handels­un­gleich­gewichten, illegalen Drogenströmen und Einwanderungs­begrenzung anzugehen.

1. Was versteht man unter "Reciprocal Tariff" (Gegen­seitigkeits­zollsatz)?

Präsident Donald Trump definiert einen Reciprocal Tariff als eine Handels­maßnahme, bei der die Vereinigten Staaten Zölle auf Importe aus anderen Ländern in Höhe von Zöllen erheben, die den Zöllen und angeblichen nichttarifären Handels­hemmnissen entsprechen, die diese Länder auf US-Waren anwenden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, ausgewogene Handelsbeziehungen zu schaffen, indem sichergestellt wird, dass ausländische Nationen beim Export in die USA mit ähnlichen Zollsätzen konfrontiert sind wie amerikanische Exporteure, wenn sie Zugang zu diesen ausländischen Märkten erhalten.

2. Wie wurden die diese Gegenseitigskeitszollsätze berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel:

  1. Das Handelsdefizit mit einem bestimmten Land wird durch die gesamten US-Importe aus diesem Land dividiert.
  2. Die daraus resultierende Zahl stellt den "effektiven Zollsatz" dar.
  3. Dieser Satz wird dann halbiert, um den neuen US-Zollsatz für dieses Land zu ermitteln.

3. Die Umsetzung

Die Umsetzung der Gegenseitig­keits­zoll­sätze erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Informationen in zwei Phasen:

Phase 1

Ab dem 5. April werden alle Einfuhren aus der EU und somit Österreich mit einem zusätzlichen Wertzoll von 10% belegt.

Phase 2

Ab dem 9. April gelten länderspezifische Zolltarife für bestimmte Staaten. Für die EU und somit Österreich beträgt dieser zusätzliche Zollsatz somit ab diesem Zeitpunkt 20%. Eine Übersicht der betroffenen Länder ist im AnnexI.pdf der entsprechenden Executive Order angeführt.

Diese neuen Abgaben werden zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen erhoben und betreffen grundsätzlich alle Waren, sofern diese nicht durch "Exemptions" befreit sind.

4. Gegenseitig­keitszölle gelten NICHT für

  • Alle Artikel und Derivate aus Stahl und Aluminium, die den nach § 232 verhängten Zöllen unterliegen.
  • Alle Automobile und Kfz-Teile, die Abschnitt 232 und der Proklamation 10908 unterliegen.
  • Produkteaufgelistet in Annex-II.pdf.
  • Artikel aus Kuba, Nordkorea, Russland und Weißrussland.
  • Waren, die unter USMCA (USA/Mexiko/Kanada) fallen, erhalten weiterhin eine Präferenzbehandlung.
  • Bei Waren mit US-amerikanischem Anteil ist der US-Anteil von den neuen Zöllen ausgenommen, sofern der US-Anteil mindestens 20 % des Wertes der eingeführten Ware beträgt.
  • Alle zukünftigen Waren, die von zukünftigen 232 Änderungen betroffen sind

5. Relevanz des Verlade- und Einfuhrdatums

Der Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend:

  • Waren, die ab dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr (EDT) zur Einfuhr angemeldet oder aus einem Lager entnommen werden, unterliegen dem zusätzlichen 10-%-Zoll.
  • Eine Ausnahme gilt für Waren, die vor diesem Zeitpunkt bereits verladen wurden und sich noch im Transit befinden.
  • Diese Regelung gilt gleichermaßen für die länderspezifischen Zollsätze, die ab dem 9. April 2025 in Kraft treten.

6. Was passiert, wenn ich in den kommenden Tagen etwas verschicke?

Praktische Beispiele:

  • Schiff beladen und am 4. April von Hamburg abgefahren: kein Gegenseitigkeitstarif
  • Schiff, das zwischen dem 5. und 8. April beladen und Hamburg verlassen hat: 10 % Gegenseitigkeitstarif
  • Schiff, das am 9. April oder später beladen und Hamburg verlassen hat: 20 % Gegenseitigkeitstarif

7. Wie geht's weiter?

Diese neuen, zusätzlichen Zollsätze werden wie angekündigt umgesetzt und sind bis auf weiteres in dieser Form gültig. Die HTS-Bestimmungen für die gegenseitigen Tarife sind in Annex-III.pdf.

Unsere Trade & Compliance Experten beobachten die Entwicklungen in diesem Spannungsfeld kontinuierlich gemeinsam mit unseren Partnern in USA und wir berichten hier in unserem Market Situation Monitor sobald neue relevante Updates verfügbar sind.

Sollten Sie konkrete Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Betreuer bei ACS Logistics.

Disclaimer

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Inhalte in guter Absicht und ausschließlich zum Zwecke der Orientierung und allgemeinen Informationsfindung als kostenlose Serviceleistung bereitgestellt werden. Wir befinden uns in hochdynamischen Märkten, geprägt von schnellen, oft unvorhersehbaren Veränderungen und deshalb ist dieser Report lediglich als Momentaufnahme zu verstehen. ACS Logistics macht dadurch in keiner Weise Zusicherungen bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen als auch Interpretationen und übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste oder Schäden, die aus der Verwendung und Interpretation der bereitgestellten Informationen entstehen könnten.

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