Haftung und Versicherung

Es ist uns ein Anliegen, unsere Kunden auch im Fall der Fälle zuverlässig und professionell zu beraten.

Allgemeine öster­reichische Spediteur­bedingungen (AÖSp)

Dieses rechtliche Rahmenwerk bildet die Arbeitsgrundlage für alle österreichischen Spediteure. Die AÖSp gelten für alle Verrichtungen des Spediteurs im Verkehr mit Kaufleuten und mit Unternehmen, gleichgültig, ob es sich um Speditions-, Fracht-, Lager-, Kommissions- oder sonstige mit dem Speditionsgewerbe zusammenhängende Geschäfte handelt, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.

Fracht­führer­haftung

Der Spediteur ist gem. HGB befugt, die Beförderung des Gutes selbst auszuführen. Macht er von diesem Befugnis (Selbsteintritt) gebrauch, so hat er zugleich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers. Diese Rechte und Pflichten treffen für den Spediteur ebenfalls zu, wenn er sich mit dem Versender über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hat oder wenn er die Versendung des Gutes zusammen mit den Gütern anderer Versender als Sammelladung bewirkt hat.Trifft einer dieser drei Punkte zu, dann haftet der Spediteur wie ein Frachtführer und die AÖSp finden (mit Ausnahme bei im jeweiligen anwendbaren Frachtrecht nicht geregelten Punkten) keine Anwendung. Stattdessen tritt das jeweilige zwingende Frachtrecht in Kraft.

Haftungsgrenzenübersicht

Geltungsbereich

Alle speditionellen Tätigkeiten

Grundlage

AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen)

Höchsthaftungsgrenzen

€ 1,09/kg bzw. max.  € 1090,09 je Schadensfall für Warenschäden € 2180,18 für Vermögensschäden bzw. Haftungserweiterungen durch SVS

Geltungsbereich

Internationaler Luftfrachtverkehr

Grundlage

Montrealer Übereinkommen

Höchsthaftungsgrenzen

22 SZR/kg bei Verlust oder Beschädigung

Geltungsbereich

Nationaler und internationaler Straßengüterverkehr

Grundlage

CMR

Höchsthaftungsgrenzen

8,33 SZR/kg bei Verlust oder Beschädigung

Geltungsbereich

Internationaler Seefrachtverkehr

Grundlage

Hague Visby Rules

Höchsthaftungsgrenzen

666,67 SZR/Packstück bzw. 2 SZR/kg brutto (je nachdem, welcher Betrag höher ist) bei Verlust oder Beschädigung

Geltungsbereich

Internationaler Eisenbahngüterverkehr

Grundlage

CIM

Höchsthaftungsgrenzen

17 SZR/kg bei Verlust oder Beschädigung

Geltungsbereich

Nationaler Eisenbahngüterverkehr

Grundlage

EBG

Höchsthaftungsgrenzen

€ 36,50/kg bei Verlust oder Beschädigung

SZR = Sonderziehungsrecht des internationalen Währungsfond

Speditions­ver­sich­erungs­schein (SVS)

Jeder Spediteur ist, wenn der Auftraggeber es nicht ausdrücklich schriftlich durch eine Verbotserklärung untersagt, lt. AÖSp verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spediteur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, auf Kosten des Auftraggebers zu versichern. Somit ist der Wareninteressent als Auftraggeber versichert und somit auch gegenüber dem Versicherer selbst anspruchsberechtigt. Bei der SVS handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden.

Transport­ver­sich­erung

Wir empfehlen die Eindeckung einer Transportversicherung, da etwaige Schäden nur in Höhe der gesetzlichen, aber limitierten Frachtführerhaftung gedeckt sind.

Im Gegensatz zur Speditionsversicherung (SVS) ist die Transportversicherung eine Sachversicherung, die Warenschäden abdeckt. Die Transportversicherung deckt jedoch keine Vermögensschäden und ersetzt somit die Speditionsversicherung (SVS) nicht. Der wesentliche Vorteil ist, dass die wesentlichen Transportrisiken weltweit door-to-door versichert werden können und im Fall des Falles der Versicherer, verschuldensunabhängig in Vorleistung tritt.

Wir beraten Sie gerne persönlich unter Zugrundelegung der allgemeinen österreichischen Transportversicherungs­bedingungen (AÖTB) und unterstützen Sie in der Wahl eines maßgeschneiderten Transportversicherungsschutzes.