Incoterms® 2020

Incoterms® sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiken im internationalen Warenverkehr.

Sie geben an, welche Vertragspartner für die Organisation von Transport, Be- und Entladung, Transportversicherung, diverse Kosten sowie Ein- und Ausfuhrabfertigung zuständig sind. Der wichtigste regulatorische Inhalt ist jedoch die Komplexität des Risikotransfers in Bezug auf zufälligen Verlust, zufällige Beschädigung oder sonstigen Verschleiß der Ware.

Incoterms illustration
Incoterms illustration
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Überblick

Klauseln der jeweiligen Transportarten

Klauseln für alle Transportarten sowie
für den kombinierten Transport:

EXW

Ab Werk (benannter Ort)

FCA

Frei Frachtführer (benannter Ort)

CPT

Frachtfrei (benannter Bestimmungsort)

CIP

Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort)

DAP

Geliefert, benannter Ort

DPU

Geliefert, benannter Ort entladen

DDP

Geliefert, verzollt (benannter Bestimmungsort)

Klauseln für den See- und
Binnenschifffahrtstransport:

FAS

Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)

FOB

Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen)

CFR

Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

CIF

Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

Die wichtigsten Änderungen

Gültig ab 01.01.2020 in Ablösung der Incoterms® 2010
  • Änderung bei den D-Klauseln
    Die DAT Delivered at Terminal Klausel wurde gestrichen. Anstelle der DAT Klausel kann die DAP Klausel oder der neue Term DPU (Delivered at Place, unloaded) verwendet werden. Im Unterschied zu DAP, bei der die Waren am Bestimmungsort entladebereit geliefert werden, ist bei DPU die Entladung grundsätzlich inkludiert.
  • Änderung der Versicherungsdeckung bei CIP Klauseln
    Die Versicherungsdeckung bei CIP lautet nun ICC-A (Institut Cargo Clauses: All Risk). Bei den CIF Klauseln bleibt weiterhin die ICC-C (Mindestversicherungsschutz gegen benannte Schadensereignisse) bestehen.
  • FCA mit Zusatzoption
    Bei der Absenderklausel FCA (Free Carrier / frei Frachtführer) wurde neu eine Zusatzoption zu Bordkonnossementen (auch On-Board-B/L oder shipped on board Bill of Lading) in die Incoterms aufgenommen. Diese Zusatzoption kann bei Akkreditiv Abwicklungen notwendig sein, weil darin bestätigt wird, dass die Waren an Bord eines Seeschiffes übernommen wurden oder dass dies zumindest beabsichtigt ist.
  • FCA, DAP, DPU und DDP - Transporte auf Incoterms Basis selbst organisieren
    Neu ist, dass bei den vorgenannten Klauseln der Transport auch durch den Verkäufer oder Käufer mit eigenen Transportmitteln durchgeführt werden kann.
  • Anforderungen und Pflichten im Zusammenhang mit Seefrachttransporten
    In den Erläuterungen zu den Incoterms sind Präzisierungen in Bezug auf die Zuständigkeit von Käufer und Verkäufer vorgenommen worden. Darin sind beispielsweise Regelungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung von Daten, Warensicherheit, Ein- und Ausfuhrabwicklungen, sowie Genehmigungen und Lizenzen zu finden.